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Chancen und Risiken des Smartphones

Medienmentoren sensibilisieren für ein komplexes Thema

2014 12 11 Plakat Vorschau
Raphael Melchien (l.) und Niclas Riedlinger (r.) präsentieren die Ergebnisse

Plakat groß anzeigen

Die Nutzung eines Smartphones ist für einen Großteil unserer Schülerinnen und Schüler bereits zu einer Selbstverständlichkeit geworden.

Die erste Frage unserer zwölf neu ausgebildeten Medienmentoren an die Klassen 5 und 7 lautet: „Was macht ihr mit dem Smartphone?". Bezeichnend für unsere Zeit ist, dass „Telefonieren" erst als einer der letzten Aspekte genannt wird. Vielmehr werden Nachrichten mit WhatsApp verschickt, Videos auf youtube angesehen, Fotos gemacht und geteilt, Musik gehört, im Internet gesurft oder Spiele gespielt. Die kurzfristige Freude über die neuen Möglichkeiten macht allerdings oft blind für die Gefahren. Vor diesen zu warnen ist das Anliegen unserer Schüler-Medienmentoren aus den Klassen:

  • 10a: Desiree Vogler, Raphael Melchien, Dominik Jesse
  • 10b: Niclas Riedlinger, David Fuchs, Lisa Wellandt, Manuel Moser
  • 11: Jimmy Hetz, Sven Keinath, Fabian Henssler, Elias Fetzer
  • 12: Nico Greber

„If you are under 16 years of age, you are not permitted to use the WhatsApp Service", heißt es unter Punkt 9 in den WhatsApp-Nutzungsbedingungen: http://www.whatsapp.com/legal/

Gründe hierfür gibt es viele: Zum Beispiel kann sich der Anbieter mit dieser Regelung aus der Verantwortung ziehen, wenn Minderjährige Fotos verschicken, ohne zuvor die Zustimmung der Erziehungsberechtigten der Abgebildeten eingeholt zu haben. In diesem Fall wäre das Recht auf das eigene Bild verletzt.

Dass die Altersbeschränkung in der Realität häufig nicht eingehalten wird, zeigt die geringe Sensibilität für die eigene Privatsphäre und mangelnde Aufklärung über die Gefahren. So kann der Dienst zum Beispiel nur genutzt werden, wenn man ihm Schreib- und Leserechte auf sämtliche Inhalte des Smartphones gibt und noch mehr:

2014 12 11 WhattsApp1 2014 05 05
Zwingend zu akzeptierende WhatsApp-Nutzungsbedingungen bei einem update am 5. Mai 2014

Sollte man da nicht stutzig werden? Den Dienst meiden? Nach Alternativen suchen?

Warum schalten bestimmte Apps, wie zum Beispiel Google Maps, die GPS-Ortung ein, obwohl sie zuvor in den Geräteeinstellungen ausgeschalten wurde? Wie werden diese Standortinformationen weiterverarbeitet?

Wer zudem noch regelmäßig andere Google-Dienste nutzt, der kann hier einen Bruchteil der Informationen einsehen, die Google bislang über ihn gesammelt hat: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/was-google-alles-ueber-sie-weiss-a-1003832.html#ref=veeseoartikel

Selbst die Schülerinnen und Schüler der Informatik-AG waren sehr überrascht, als plötzlich auf der Landkarte angezeigt wurde, wo sie überall waren.

Phubbing

2014 12 11 phubbing
Quelle: http://techland.time.com/2013/08/06/why-the-stop-phubbing-campaign-is-going-viral/ (11.12.2014)

Wenn man sich lieber mit seinem Smartphone beschäftigt als mit den Menschen, mit denen man gerade gesellschaftlich verkehrt, bezeichnet man dies als „Phubbing“. Dieses vernachlässigende Verhalten wird häufig von der Gesellschaft als unhöflich empfunden und stellt eine kommunikative Barriere, bis hin zur Abschottung dar. Es ist sicherlich hilfreich, zu Hause klare Regeln diesbezüglich aufzustellen. Auf unserem Schulgelände müssen die Smartphones generell ausgeschalten sein.

Das große Suchtpotenzial, das sich durch die Smartphone-Nutzung ergibt, ist nur einer von zahlreichen weiteren Aspekten, vor denen gewarnt werden muss.

Wir sprechen folgende Empfehlungen aus:

1. Die Smartphone-Nutzung muss von den Eltern kontrolliert werden.

2. Ein Prepaid-Tarif kann vor Kostenfallen schützen.

3. WhatsApp ist aus gutem Grund erst ab 16. Die Verlockung des Missbrauchs sowie die Unkenntnis über die Seiteneffekte disqualifizieren den Dienst für Jüngere.

4. Bevor ein Foto von einer Person gemacht wird, muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten des Abgebildeten eingeholt werden. Insbesondere auch das Weiterschicken ohne diese Zustimmung verletzt das Recht auf das eigene Bild und ist somit eine Straftat.

5. Vor der Installation einer neuen App sollte genau gelesen werden, auf welche Inhalte sie Zugriff erhält. Im Zweifel sollte lieber nach einer Alternative gesucht werden.

6. Es sollte ein Antivirus-Programm, z.B. Avast, installiert werden.

Für alle, die sich - zum Teil auf humoristische Art - noch intensiver mit dem Thema auseinandersetzen wollen, hat der Informatikkurs unter folgendem Link weitere Informationen und Videos zusammengestellt: http://www.sz-m.de/max-mustermann/.

Statistische Erhebungen zur Mediennutzung Jugendlicher finden sich in der JIM-Studie.

H. Menzel

 

 

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2014 12 11 Plakat Vorschau
Raphael Melchien (l.) und Niclas Riedlinger (r.) präsentieren die Ergebnisse

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Die Nutzung eines Smartphones ist für einen Großteil unserer Schülerinnen und Schüler bereits zu einer Selbstverständlichkeit geworden.

Die erste Frage unserer zwölf neu ausgebildeten Medienmentoren an die Klassen 5 und 7 lautet: „Was macht ihr mit dem Smartphone?". Bezeichnend für unsere Zeit ist, dass „Telefonieren" erst als einer der letzten Aspekte genannt wird. Vielmehr werden Nachrichten mit WhatsApp verschickt, Videos auf youtube angesehen, Fotos gemacht und geteilt, Musik gehört, im Internet gesurft oder Spiele gespielt. Die kurzfristige Freude über die neuen Möglichkeiten macht allerdings oft blind für die Gefahren. Vor diesen zu warnen ist das Anliegen unserer Schüler-Medienmentoren aus den Klassen:

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„If you are under 16 years of age, you are not permitted to use the WhatsApp Service", heißt es unter Punkt 9 in den WhatsApp-Nutzungsbedingungen: http://www.whatsapp.com/legal/

Gründe hierfür gibt es viele: Zum Beispiel kann sich der Anbieter mit dieser Regelung aus der Verantwortung ziehen, wenn Minderjährige Fotos verschicken, ohne zuvor die Zustimmung der Erziehungsberechtigten der Abgebildeten eingeholt zu haben. In diesem Fall wäre das Recht auf das eigene Bild verletzt.

Dass die Altersbeschränkung in der Realität häufig nicht eingehalten wird, zeigt die geringe Sensibilität für die eigene Privatsphäre und mangelnde Aufklärung über die Gefahren. So kann der Dienst zum Beispiel nur genutzt werden, wenn man ihm Schreib- und Leserechte auf sämtliche Inhalte des Smartphones gibt und noch mehr:

2014 12 11 WhattsApp1 2014 05 05
Zwingend zu akzeptierende WhatsApp-Nutzungsbedingungen bei einem update am 5. Mai 2014

Sollte man da nicht stutzig werden? Den Dienst meiden? Nach Alternativen suchen?

Warum schalten bestimmte Apps, wie zum Beispiel Google Maps, die GPS-Ortung ein, obwohl sie zuvor in den Geräteeinstellungen ausgeschalten wurde? Wie werden diese Standortinformationen weiterverarbeitet?

Wer zudem noch regelmäßig andere Google-Dienste nutzt, der kann hier einen Bruchteil der Informationen einsehen, die Google bislang über ihn gesammelt hat: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/was-google-alles-ueber-sie-weiss-a-1003832.html#ref=veeseoartikel

Selbst die Schülerinnen und Schüler der Informatik-AG waren sehr überrascht, als plötzlich auf der Landkarte angezeigt wurde, wo sie überall waren.

Phubbing

2014 12 11 phubbing
Quelle: http://techland.time.com/2013/08/06/why-the-stop-phubbing-campaign-is-going-viral/ (11.12.2014)

Wenn man sich lieber mit seinem Smartphone beschäftigt als mit den Menschen, mit denen man gerade gesellschaftlich verkehrt, bezeichnet man dies als „Phubbing“. Dieses vernachlässigende Verhalten wird häufig von der Gesellschaft als unhöflich empfunden und stellt eine kommunikative Barriere, bis hin zur Abschottung dar. Es ist sicherlich hilfreich, zu Hause klare Regeln diesbezüglich aufzustellen. Auf unserem Schulgelände müssen die Smartphones generell ausgeschalten sein.

Das große Suchtpotenzial, das sich durch die Smartphone-Nutzung ergibt, ist nur einer von zahlreichen weiteren Aspekten, vor denen gewarnt werden muss.

Wir sprechen folgende Empfehlungen aus:

1. Die Smartphone-Nutzung muss von den Eltern kontrolliert werden.

2. Ein Prepaid-Tarif kann vor Kostenfallen schützen.

3. WhatsApp ist aus gutem Grund erst ab 16. Die Verlockung des Missbrauchs sowie die Unkenntnis über die Seiteneffekte disqualifizieren den Dienst für Jüngere.

4. Bevor ein Foto von einer Person gemacht wird, muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten des Abgebildeten eingeholt werden. Insbesondere auch das Weiterschicken ohne diese Zustimmung verletzt das Recht auf das eigene Bild und ist somit eine Straftat.

5. Vor der Installation einer neuen App sollte genau gelesen werden, auf welche Inhalte sie Zugriff erhält. Im Zweifel sollte lieber nach einer Alternative gesucht werden.

6. Es sollte ein Antivirus-Programm, z.B. Avast, installiert werden.

Für alle, die sich - zum Teil auf humoristische Art - noch intensiver mit dem Thema auseinandersetzen wollen, hat der Informatikkurs unter folgendem Link weitere Informationen und Videos zusammengestellt: http://www.sz-m.de/max-mustermann/.

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